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Die Obduktion - Pathologie im klassischen Sinne

Unter dem Begriff versteht man die innere und äußere Leichenschau welche die Feststellung von Grundleiden und unmittelbarer Todesursache zum Ziele hat.

Die Obduktion ist das klassische Instrument der Pathologie und bestimmte die Tätigkeit des Pathologen bis in die 60er Jahre hinein. Heute ist die Zahl der Obduktionen in einem Besorgnis erregenden Ausmaß gesunken. In den großen Instituten der neuen Bundesländer wurden bis zur Wiedervereinigung z.T. über 2000 Obduktionen pro Jahr durchgeführt.

Heute wird selbst in großen Universitätsinstituten oft nicht einmal der zehnte Teil dieser Ziffer erreicht. Die Obduktionsrate beträgt in Deutschland gegenwärtig gerade einmal 0.1% aller Verstorbenen. Die Gründe für die drastische Abnahme der Obduktionsrate sind vielgestaltig und lassen sich definitiv nicht ausschließlich auf gesetzliche Regelungen reduzieren.

Wenden wir uns der Frage zu, warum diese Situation unbefriedigend ist. Die Obduktion nützt dem Verstorbenen selbst nichts mehr – so viel ist klar. Sie ist aber für die Gesellschaft von großem Nutzen. Zum einen ist die Todesursachenstatistik, aus welcher ja epidemiologische Trends und damit auch gesundheitspolitische Entscheidungen abgeleitet werden ohne adäquate Obduktionskontrolle zu fehlerhaft, um als ernstzunehmende Basis gelten zu können. Zum anderen war und ist die Obduktion ein Mittel zum Erkenntnisgewinn. Die Zeiten sprunghafter Entwicklungen in der jüngeren Medizingeschichte waren sehr oft mit einer entsprechenden Entwicklung im Fach Pathologie begleitet.

Dies wird deutlich, wenn man die Wiener Schule (Karl von Rokitansky) und die Bedeutung von Rudolph Virchow betrachtet. Auch heute, in der Zeit einer hoch entwickelten modernen Medizin mit hervorragender Bildgebung und dominanter molekularbiologischer Forschung, hat die Pathologie ihren Stellenwert als das, was sie schon immer war – das Gewissen der Medizin.

Kreidepfeile

Obduktionen - notwendig für die Qualitätssicherung

In Deutschland ist eine klare Trennung zwischen dem Rechtsmediziner/Gerichtsmediziner und dem Arzt/Ärztin für Pathologie vorhanden. Pathologen werden in der Regel die Obduktion an natürlich verstorbenen Personen durchführen, während der Rechtsmediziner alle zweifelhaften und insbesondere unnatürlichen Todesfälle untersucht.

Pathologen nehmen Obduktionen zu dem Zweck vor, um den Grund und Folgeerkrankungen sowie die eigentliche Todesursache bei natürlichem Tod genau und zweifelsfrei abzuklären. Dies dient der ärztlichen Qualitätskontrolle und der Weiterbildung in der Medizin. Obduktionen sind auch für Angehörige wichtig, insbesondere bei der Abklärung von Infektions-, Berufs- und Erbkrankheiten.

Die Obduktion dient zusätzlich allen Ärzten, Medizinstudenten und insbesondere jungen Ärzten zur Fortbildung. Schon dies führt zu einer Steigerung der Qualität der medizinischen Versorgung aller künftigen Patienten. 

Von besonderer Wichtigkeit ist aber die Tatsache, dass Pathologen mit Hilfe der Obduktion neue gesicherte Erkenntnisse über Häufigkeit, Ursachen, Verhinderungs- und Behandlungsmöglichkeiten von Krankheiten gewinnen.